Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Um die Fahrerlaubnis der Klasse BE zu erwerben, müssen Sie in der Fahrmeisterei eine praktische Ausbildung durchlaufen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 3 Überlandfahrten und je eine Autobahnfahrt und eine Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit, also in Summe 5 Pflichtstunden. Dazu kommen Übungsstunden, in denen die Grundfahraufgaben und der Umgang mit dem Anhänger (Kontrollen, An- und Abkuppeln) geübt wird. Die Anzahl der Übungsstunden ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Am Ende der praktischen Ausbildung absolvieren Sie die praktische Prüfung beim TÜV.
Die Fahrerschulung B96 ist im Grunde genommen eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Sie umfasst nun Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Kombination (Summe aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der des Anhängers) darf insgesamt 4.250 kg nicht überschreiten.
Sämtliche Ausbildungsabschnitte der Fahrerschulung B96 werden in der Fahrmeisterei durchgeführt, Sie müssen am Ende keine Prüfung ablegen. Die Ausbildung ist wie folgt vorgeschrieben:
Am Ende der Ausbildung bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt die Ziffer 69 für die Fahrerlaubnisklasse B beantragen können.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu weiteren Themen rund um diese Ausbildung. Wir freuen uns Sie in der Fahrmeisterei begrüßen zu dürfen.