Hier findest Du alle Informationen zur Antragstellung
Die Verwaltungsbehörde unterscheidet bei der Antragstellung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zwischen "Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung und Eintragung einer Schlüsselzahl". Auf dieser Seite findest Du weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den dazu benötigten Unterlagen.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (Informationen zum Mindestalter findest Du unter Fahrerlaubnisklassen) beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Das Straßenverkehrsamt erteilt dem TÜV den Auftrag, Deine Fahrerlaubnisprüfungen in Theorie und Praxis abzunehmen. Die theoretische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Prüfauftrags bestanden werden, ansonsten verfällt der Antrag.
Für die Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 44,70 bzw. € 43,90 für die Klassen AM, L und T.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 darf ebenfalls frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Es gelten dieselben Fristen wie für alle übrigen Fahrerlaubnisklassen.
Für die Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
zusätzlich
Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 44,70 für den Antrag, € 7,70 für das Ausstellen einer Prüfbescheinigung und € 11,30 je Begleitperson.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (Informationen zum Mindestalter findest Du unter Fahrerlaubnisklassen) beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Das Straßenverkehrsamt erteilt dem TÜV den Auftrag, Deine Fahrerlaubnisprüfungen in Theorie und Praxis anzunehmen. Die theoretische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Prüfauftrags bestanden werden, ansonsten verfällt der Antrag.
Für die Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 44,70 für den Antrag und € 13,- für das polizeiliche Führungszeugnis (nur für die Klassen D1, D, D1E und DE).
Für die Erweiterung einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse benötigst Du dieselben Unterlagen wie bei der Ersterteilung der entsprechenden Klasse.
Die einzigen Unterschiede zwischen der Ersterteilung und der Erweiterung finden sich in der theoretischen Ausbildung des Bewerbers und in den Gebühren des Straßenverkehrsamtes. Diese belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 43,90 bzw. € 44,70 für die Klassen AM, L und T.
Wenn Dir die Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde oder durch ein Gerichtsurteil entzogen wurde oder Du freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet hast, dann gelten hinsichtlich der beizubringenden Unterlagen dieselben Bestimmungen wie bei der Ersterteilung. Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 172,40 zzgl. den Kosten für Nachweise, Untersuchungen und Gutachten.
Bevor Du einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen, wende Dich bitte unbedingt an uns. In den meisten Fällen musst Du Dein Fahreignung mittels einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen. Das ist jedoch von vielen Faktoren abhängig und Du solltest Dich vor Antragstellung unbedingt kompetent und unabhängig beraten lassen.
Wenn Du Deinen Wohnsitz aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR nach Deutschland verlegst, ist Deine ausländische Fahrerlaubnis noch 6 Monate gültig. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Anmeldung des Wohnsitzes oder spätestens nach 185 Tagen in Deutschland.
Wenn Du nach Ablauf der 6 Monate noch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, ist das eine Straftat (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) und kann mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, das können wir leider nicht für Dich übernehmen. Du benötigst folgende Unterlagen:
Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich auf € 35,- bis € 44,70 (je nach Einzelfall).
Wenn Du eine entsprechende Fahrerschulung in der Fahrmeisterei absolviert hast, kannst Du die Schlüsselzahlen 96 ("Wohnwagen-Führerschein") oder 196 ("125er") eintragen lassen.
Dazu benötigst Du folgende Unterlagen:
Die Gebühren des Straßenverkehrsamtes belaufen sich (Stand 01.02.2021) auf € 52,60 und, sofern Du einen vorläufigen Führerschein benötigst, zusätzlich € 9,- für den vorläufigen Führerschein.
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