Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17


Mit Sechzehneinhalb geht es los

Begleitetes Fahren mit 17 im Überblick

Start der Ausbildung

Die Ausbildung darf maximal 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres beginnen. Mit Sechzehneinhalb kann es also losgehen.

Die Begleitpersonen

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Sie dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Einschlussklassen

Die Klassen AM ("50er") und L (kleine Zugmaschinen) sind Einschlussklassen und werden zusätzlich erteilt. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Prüfungen

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden.

Gültigkeit

Anstelle eines Kartenführerscheins wird nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser darf in Deutschland und in Österreich gefahren werden. Im übrigen Ausland ist das begleitete Fahren nicht anerkannt.

Der 18. Geburtstag

Die Prüfungsbescheinigung gilt ab dem 18. Geburtstag noch 3 weitere Monate. In der Zeit dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B auch ohne Begleitperson gefahren werden. Der "echte" Führerschein kann dann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.

Du interessierst Dich für die Fahrausbildung in der Fahrmeisterei? Wir sind stets für Dich da!

Kontakt
Share by: