Ausländische Fahrerlaubnis

Ausländische Fahrerlaubnis


Hier findest du alle Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse

Du bist im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis?

Wenn du im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis bist, kannst du deine Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Grundsätzlich ist zu beachten, wo du deine Fahrerlaubnis erworben haben. Danach richtet sich das weitere Vorgehen.

  • Fahrerlaubnisse aus Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR

    Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast und Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bist, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde, darfst du grundsätzlich Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. 


    Dabei gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

    • Du darfst nur solche Kraftfahrzeuge führen, für die du die ausländische Fahrerlaubnis erteilt bekommen hast
    • Die ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nur so lange gültig, wie sie auch im Ausland gültig wäre
    • Wenn du lediglich einen "Lernführerschein" oder einen anderen vorläufigen Führerschein hast, darfst du in Deutschland nicht fahren
    • Wenn du einem Fahrverbot unterliegst oder dein Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, wende dich bitte an die zuständige Behörde.

    Wenn du detailliertere Informationen zu deiner ausländischen Fahrerlaubnis benötigst, kontaktiere uns bitte.

  • Fahrerlaubnisse aus Staaten mit Sonderabkommen

    Wenn du deine Fahrerlaubnis in einem Staat erworben hast, der in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgelistet ist, kannst du deine ausländische Fahrerlaubnis (mit wenigen Ausnahmen) ohne theoretische oder praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen. Bei manchen Staaten werden jedoch nicht alle Fahrerlaubnisklassen anerkannt. In den Fällen gilt dann der Grundsatz, dass die Fahrerlaubnis noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gültig ist und dann automatisch ungültig wird. 

  • Fahrerlaubnisse aus anderen ausländischen Staaten

    Wenn du deinen Wohnsitz aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR nach Deutschland verlegst, ist deine ausländische Fahrerlaubnis noch 6 Monate gültig. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Anmeldung des Wohnsitzes oder spätestens nach 185 Tagen in Deutschland. Wenn du deinen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben wirst, dann kannst du beim Straßenverkehrsamt einen Antrag stellen, dass deine ausländische Fahrerlaubnis nicht 6, sondern 12 Monate gültig bleibt.


    Auflagen (wie bspw. das Tragen einer Brille), die Du bei deiner ausländischen Fahrerlaubnis beachten musst, gelten auch in Deutschland.


    Ist dein ausländischer Führerschein in einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt worden und nicht in deutscher Sprache abgefasst, so muss eine Übersetzung des Führerscheins mitgeführt werden. Diese Übersetzung ist von einer amtlich anerkannten Stelle zu verfassen.


    Wenn du nach Ablauf der 6 Monate (bzw. 12 Monate) noch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führst, ist das eine Straftat (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) und kann mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.



Du interessierst Dich für die Fahrausbildung in der Fahrmeisterei oder hast anderweitige Fragen? Wir sind stets für Dich da!

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