Mit Sechzehneinhalb geht es los
Die Ausbildung darf maximal 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres beginnen. Mit Sechzehneinhalb kann es also losgehen.
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Sie dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Klassen AM ("50er") und L (kleine Zugmaschinen) sind Einschlussklassen und werden zusätzlich erteilt. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden.
Anstelle eines Kartenführerscheins wird nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser darf in Deutschland und in Österreich gefahren werden. Im übrigen Ausland ist das begleitete Fahren nicht anerkannt.
Die Prüfungsbescheinigung gilt ab dem 18. Geburtstag noch 3 weitere Monate. In der Zeit dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B auch ohne Begleitperson gefahren werden. Der "echte" Führerschein kann dann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.
© Fahrmeisterei 2023, alle Rechte vorbehalten. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf dem gesamten Internetauftritt der Fahrmeisterei das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.