Ausbildungsinhalte und Ausbildungsgrundsätze
Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, dann musst du 12 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des allgemeinen Grundstoffs und 4 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des klassensprezifischen Stoffs für die Klasse A (2x 90 Minuten für die Klasse AM) besucht haben. Wenn du bspw. bereits im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bist, verringert sich die Anzahl der Theorieunterrichte des Grundstoffs auf 6x 90 Minuten.
Die Inhalte des Grundstoffs sind:
Die Inhalte des klassenspezifischen Stoffs sind:
Wir wissen, dass Motorradfahren sehr viel Spaß macht. WIr wissen aber auch, wie gefährlich es ist. Aus diesem Grunde ist in der Fahrmeisterei der Besuch des klassenspezifischen Unterrichts vor den ersten Fahrstunden Pflicht!
Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Bevor die ersten Fahrstunden auf der Straße gefahren werden, trainieren wir mit dem Fahrschüler bzw. jeder Fahrschülerin die Grundfahraufgaben in einem verkehrsarmen Gebiet. Die Grundfahraufgaben sind unserer Meinung nach Ihre (Über-) Lebensversicherung für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.
Für die A-Klassen gibt es folgende Grundfahraufgaben:
* nicht für Klasse AM
Darüber hinaus gibt es für die Klassen A1, A2 und A folgende besondere Ausbildungsfahrten, die erst nach Abschluss der Grundausbildung (Übungsstunden) gefahren werden sollen:
Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach Ihrem individuellen Können. 15 bis 20 Übungsstunden sind absolut realistisch.
Wenn du die Klasse A1 oder A2 mindestens zwei Jahre besitzt, kannst du die jeweils nächsthöhere Fahrerlaubnisklasse erwerben, indem du eine praktische Prüfung ablegst. Für den Aufstieg gibt es keine Mindestausbildung. Allerdings musst du bedenken, dass du dich unter Umständen mit dem Fahrschulmotorrad und der genauen Einhaltung der Verkehrsregeln wieder vertraut machen musst. Darüber hinaus hast du in der Prüfung einige Grundfahraufgaben zu fahren. Aus diesem Grunde stellen wir niemanden zur Prüfung vor, der nicht eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden absolviert hat. Wenn du bisher regelmäßig und gut gefahren bist, dann rechne hier gerne mit ca. 4 Fahrstunden.
Diese Grundfahraufgaben musst du in der Aufstiegsprüfung fahren:
Wenn du seit mindestens 5 Jahren im (ununterbrochenen) Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und mindestens 25 Jahre alt bist, kannst du die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 beantragen. Dann darfst du im Inland Kraftfahrzeuge der Klasse A1 (Hubraum maximal 125 ccm, Motorleistung nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg) führen. Voraussetzung für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 ist die Teilnahme an einer Fahrerschulung mit folgenden Inhalten:
Wenn du die Fahrerschulung absolviert hast und dir eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, musst du innerhalb eines Jahres die Schlüsselzahl 196 beim Straßenverkehrsamt nachtragen lassen. Ansonsten verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit!
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nicht durch Ablegen einer Aufstiegsprüfung die Klasse A2 oder A zu erwerben, da B196 nicht der "regulären" Fahrerlaubnisklasse A1 gleichzusetzen ist.
Für die Ausbildung in den A-Klassen gelten in der Fahrmeisterei folgende Ausbildungsgrundsätze:
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