Motorradausbildung

Die Motorradausbildung in der Fahrmeisterei


Ausbildungsinhalte und Ausbildungsgrundsätze

  • Ausbildungsinhalte und -dauer Theorie

    Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.


    Wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, dann musst du 12 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des allgemeinen Grundstoffs und 4 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des klassensprezifischen Stoffs für die Klasse A (2x 90 Minuten für die Klasse AM) besucht haben. Wenn du bspw. bereits im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bist, verringert sich die Anzahl der Theorieunterrichte des Grundstoffs auf 6x 90 Minuten.


    Die Inhalte des Grundstoffs sind:

    • Persönliche Voraussetzungen
    • Risikofaktor Mensch
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
    • Vorfahrt und Verkehrsregelungen
    • Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Bahnübergänge
    • Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
    • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
    • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
    • Ruhender Verkehr
    • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
    • Lebenslanges Lernen

    Die Inhalte des klassenspezifischen Stoffs sind:

    • Fahrer, Beifahrer und Fahrzeug
    • Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
    • Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
    • Fahrtechnik und Fahrphysik

    Wir wissen, dass Motorradfahren sehr viel Spaß macht. WIr wissen aber auch, wie gefährlich es ist. Aus diesem Grunde ist in der Fahrmeisterei der Besuch des klassenspezifischen Unterrichts vor den ersten Fahrstunden Pflicht!

  • Ausbildungsinhalte und -dauer Praxis

    Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.


    Bevor die ersten Fahrstunden auf der Straße gefahren werden, trainieren wir mit dem Fahrschüler bzw. jeder Fahrschülerin die Grundfahraufgaben in einem verkehrsarmen Gebiet. Die Grundfahraufgaben sind unserer Meinung nach Ihre (Über-) Lebensversicherung für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.


    Für die A-Klassen gibt es folgende Grundfahraufgaben:

    • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit*
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Ausweichen ohne Abbremsen
    • Ausweichen nach Abbremsen
    • Slalom
    • Langer Slalom*
    • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
    • Stop and Go
    • Kreisfahrt

    * nicht für Klasse AM


    Darüber hinaus gibt es für die Klassen A1, A2 und A folgende besondere Ausbildungsfahrten, die erst nach Abschluss der Grundausbildung (Übungsstunden) gefahren werden sollen:

    • 5 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
    • 4 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

    Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach Ihrem individuellen Können. 15 bis 20 Übungsstunden sind absolut realistisch.

  • Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 oder von A2 auf A

    Wenn du die Klasse A1 oder A2 mindestens zwei Jahre besitzt, kannst du die jeweils nächsthöhere Fahrerlaubnisklasse erwerben, indem du eine praktische Prüfung ablegst. Für den Aufstieg gibt es keine Mindestausbildung. Allerdings musst du bedenken, dass du dich unter Umständen mit dem Fahrschulmotorrad und der genauen Einhaltung der Verkehrsregeln wieder vertraut machen musst. Darüber hinaus hast du in der Prüfung einige Grundfahraufgaben zu fahren. Aus diesem Grunde stellen wir niemanden zur Prüfung vor, der nicht eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden absolviert hat. Wenn du bisher regelmäßig und gut gefahren bist, dann rechne hier gerne mit ca. 4 Fahrstunden. 


    Diese Grundfahraufgaben musst du in der Aufstiegsprüfung fahren:

    • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Ausweichen ohne Abbremsen
    • Ausweichen nach Abbremsen

  • "125er"-Ausbildung B196 ("125er-"Fahren mit dem Autoführerschein)

    Wenn du seit mindestens 5 Jahren im (ununterbrochenen) Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und mindestens 25 Jahre alt bist, kannst du die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 beantragen. Dann darfst du im Inland Kraftfahrzeuge der Klasse A1 (Hubraum maximal 125 ccm, Motorleistung nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg) führen. Voraussetzung für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 ist die Teilnahme an einer Fahrerschulung mit folgenden Inhalten:


    • Teilnahme am klassenspezifischen Theorieunterricht der Klasse A (4x 90 Minuten)
    • Praktische Fahrerschulung inkl. Grundfahraufgaben, Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen (mindestens 5x 90 Minuten)

    Wenn du die Fahrerschulung absolviert hast und dir eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, musst du innerhalb eines Jahres die Schlüsselzahl 196 beim Straßenverkehrsamt nachtragen lassen. Ansonsten verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit!


    Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nicht durch Ablegen einer Aufstiegsprüfung die Klasse A2 oder A zu erwerben, da B196 nicht der "regulären" Fahrerlaubnisklasse A1 gleichzusetzen ist.

  • Ausbildungsgrundsätze

    Für die Ausbildung in den A-Klassen gelten in der Fahrmeisterei folgende Ausbildungsgrundsätze:


    • Beginn der Ausbildung: Die Ausbildung beginnt im verkehrsarmen Schonraum oder auf einem ruhigen Platz.
    • Grundfahraufgaben: Das Beherrschen der Grundfahraufgaben ist Voraussetzung für die Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr. Die Grundfahraufgaben (im Besonderen Gefahrenbremsung („Vollbremsung“) und Ausweichen) sind Ihre (Über-)Lebensversicherung.
    • Motorradschutzkleidung: Fahrstunden werden nur in vollständiger Motorradschutzkleidung durchgeführt. Es gibt keine Ausnahmen. Weder für den Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin, noch für den Fahrlehrer.
    • Kurvenausbildung: Die Kurvenausbildung findet auf ausgewählten Strecken im Bergischen Land oder in der Eifel statt.
    • Airbag-Weste: Wir schulen grundsätzlich mit Airbag-Weste. Ihre Sicherheit ist uns wichtig.
    • Sommer, Sonne, Sonnenschein: Wir schulen bei Regen und bei Sonnenschein. Allerdings hören wir mit der Praxisausbildung dann auf, wenn die Temperaturen dauerhaft unter 10°C fallen. Es ist erwiesen, dass die Haftung der Reifen bei dauerhaften Temperaturen um etwa 7°C deutlich abnimmt und so das Risiko eines Sturzes gerade für einen ungeübten und unerfahrenen Fahrer steigt. Darüber hinaus sind die gefühlten Temperaturen auf dem Motorrad deutlich niedriger als die tatsächlichen Temperaturen. Man spricht hier vom „Windchill-Effekt“. So fühlen sich bspw. 6°C auf dem Motorrad bei 50 km/h wie -8°C (minus 8 Grad) an. 
    • Bike-to-Bike: Wir schulen auch Bike-to-Bike, also von Motorrad (Fahrlehrer) zu Motorrad (Fahrschüler). So können wir dir die zweckmäßige Fahrweise bei Kurven oder auch das Fahren der Grundfahraufgaben zeigen. 




Du interessierst Dich für die Fahrausbildung in der Fahrmeisterei? Wir sind stets für Dich da!

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