Aufbauseminar (ASF-Seminar)

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird, hat ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF-Seminar) zu absolvieren.

Anmeldung zum ASF-Seminar

Auffälligkeiten in der Probezeit

Wer innerhalb der Probezeit erstmalig mit einem A-Verstoß (bspw. überhöhte Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen auffällig wird, hat nach Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger gem. § 2b StVG zu absolvieren. In der Fahrmeisterei finden diese Seminare regelmäßig statt.

Regelmäßige Seminare

Garantierte Durchführung

Anerkannte Bescheinigung

Jahrelange
Erfahrung

Hier gibt's die Infos zu unserem nächsten ASF-Seminar

Anmeldung zum ASF-Seminar

Wie läuft das ASF-Seminar ab?


ASF-Seminare werden grundsätzlich als Gruppenseminare mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. In Ausnahmefällen kann das zuständige Straßenverkehrsamt auch ein Einzelseminar genehmigen (§ 2b Abs. 1 StVG).


Das ASF-Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten, zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine mindestens 30 minütige Fahrprobe statt. Die vier Sitzungen müssen auf einen Zeitraum von mindestens 2 bis maximal 4 Wochen verteilt sein (§ 35 FeV).


Am Ende des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die innerhalb der von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist dort abzugeben ist.

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