Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird, hat ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF-Seminar) zu absolvieren.
Wer innerhalb der Probezeit erstmalig mit einem A-Verstoß (bspw. überhöhte Geschwindigkeit) oder zwei B-Verstößen auffällig wird, hat nach Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger gem. § 2b StVG zu absolvieren. In der Fahrmeisterei finden diese Seminare regelmäßig statt.
Wie läuft das ASF-Seminar ab?
ASF-Seminare werden grundsätzlich als Gruppenseminare mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt. In Ausnahmefällen kann das zuständige Straßenverkehrsamt auch ein Einzelseminar genehmigen (§ 2b Abs. 1 StVG).
Das ASF-Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten, zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine mindestens 30 minütige Fahrprobe statt. Die vier Sitzungen müssen auf einen Zeitraum von mindestens 2 bis maximal 4 Wochen verteilt sein (§ 35 FeV).
Am Ende des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die innerhalb der von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist dort abzugeben ist.
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