Ausbildungsinhalte und Ausbildungsgrundsätze
Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Fahrerlaubnisklassen C und D (einschließlich aller Unterklassen) sind sogenannte Erweiterungsklassen. Das bedeutet, dass Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein müssen, bevor Sie die Klassen C und D erwerben können. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn Sie bspw. die Klassen B und C gleichzeitig erwerben wollen, um Berufskraftfahrer/in zu werden.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erwerben möchten, , dann müssen Sie 6 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des allgemeinen Grundstoffs und eine unterschiedliche Anzahl an Theorieunterrichten des klassensprezifischen Stoffs für die jeweilige Klasse besucht haben. Bei einem gleichzeitigen und erstmaligen Erwerb von B und C bzw. D erhöht sich die Anzahl der zu besuchenden Theorieunterrichte Grundstoff auf 12x 90 Minuten.
Die Inhalte des Grundstoffs sind:
Die Anzahl der Unterrichte des klassenspezifischen Stoffs richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und betragen für die Klasse
Theorieunterrichte der C und D-Klassen finden nach vorheriger Terminabsprache statt.
Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Fahrausbildung der Lkw- und Bus-Klassen unterscheidet sich in den gesetzlichen Vorgaben massiv von der Ausbildung in der Klasse B. So gibt es bspw. in der Busausbildung eine praktische Mindestausbildung von vorgeschriebener Dauer. Diese wiederum ist Abhängig von der Art und Dauer des Vorbesitzes einer anderen Klasse.
Wie viele Fahrstunden Sie fahren müssen, wenn Sie eine der Fahrerlaubnisklassen C oder D erwerben möchten, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Variationen sind einfach zu vielfältig, um sie hier kurz und übersichtlich darzustellen.
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