Dokumente / FAQ

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Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Hier findest du eine Sammlung nützlicher Dokumente und Links rund um den Führerschein.

Serviceliste


Ausbildung


  • Wann findet der theoretische Unterricht statt?

    Der theoretische Unterricht wird in der Fahrmeisterei grundsätzlich im Kurssystem und innerhalb von 7 Werktagen durchgeführt. An jedem Unterrichtstag werden zwei Themen unterrichtet. Der Theorieunterricht beginnt um 18 Uhr und endet um 21:15 Uhr. Zwischen den beiden Unterrichtsthemen wird eine 15-minütige Pause gemacht. Findet der Unterricht an einem Samstag statt, sind die Unterrichtszeiten 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr.

  • Ab wann kann ich Fahrstunden nehmen?

    Wir vermitteln im Theorieunterricht die notwendigen Kenntnisse, um gut gerüstet in die praktische Ausbildung zu starten. In der Fahrmeisterei sind Theorie und Praxis miteinander verzahnt, beide Ausbildungsabschnitte beziehen sich aufeinander. Rechtlich ist es nicht notwendig, dass man den gesamten theoretischen Unterricht gehört oder gar die Theorieprüfung bestanden hat, bevor die Praxisausbildung losgeht. Aufgrund der aktuell sehr angespannten Prüfungssituation beim TÜV empfehlen wir jedoch dringend, erst nach bestandener Theorieprüfung mit Fahrstunden zu beginnen. Die sechs Lerneinheiten auf dem Simulator sind in jedem Fall vor der ersten Fahrstunde abzuleisten. 

  • Wozu soll ich auf den Fahrsimulator?

    Der Fahrsimulator ist fester Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes. Jeder, der in der Fahrmeisterei eine Fahrausbildung in der Klasse B absolviert, durchläuft sechs Ausbildungseinheiten an unserem Fahrsimulator. Hier werden erste Grundfertigkeiten beim Bedienen der Pedale, beim Gangwechsel, beim Lenken und bei der Verkehrsbeobachtung erlernt. Die Erfahrung zeigt, dass es dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin deutlich leichter fällt, die ersten Fahrstunden im "echten" Fahrzeug zu absolvieren, wenn die grundlegenden Handlungsabläufe zuvor am Simulator geübt wurden.

  • Zu welchen Zeiten werden Fahrstunden gegeben?

    Wir arbeiten grundsätzlich von Montag bis Freitag. Nach individueller Absprache können Fahrstunden auch am Samstag stattfinden. Die Uhrzeiten werden ebenfalls individuell abgesprochen und dem Bedarf des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin angepasst.

  • Kann ich mir den / die Fahrlehrer/in aussuchen?

    Ja, das ist ohne Probleme möglich. Du lernst die Fahrlehrer während des theoretischen Unterrichts kennen und kannst dir so ein erstes Bild machen. Du entscheidest, ob du lieber mit einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin fahren möchtest und natürlich auch, mit wem.

  • Wie läuft die Terminvergabe ab?

    Die Terminvergabe wird ausschließlich zwischen dem / der Fahrschüler/in und dem / der Fahrlehrer/in organisiert.

  • Wo beginnen die Fahrstunden?

    Fahrstunden beginnen grundsätzlich an der Fahrschule oder bei den Zweiradklassen an der Garage. Abweichende Abholorte können in Ausnahmefällen individuell vereinbart werden. Für die Lkw- und Busausbildung beginnen die Fahrstunden am Abstellplatz der Großfahrzeuge.

  • Ich muss eine Fahrstunde absagen. Was habe ich zu beachten?

    Vereinbarte Fahrstunden können bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Wenn Fahrstunden später als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden, werden diese mit dem Stundensatz von Übungsstunden berechnet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Fahrstunden abgesagt werden. Gleiches gilt, wenn die Fahrstunde überhaupt nicht abgesagt werden und der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin nicht zum vereinbarten Termin oder Treffpunkt erscheint. 

  • Wie viele Fahrstunden muss ich machen?

    Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, denn die Mindestanzahl der Fahrstunden ist grundsätzlich erstmal von der beantragten Fahrerlaubnisklasse abhängig. Darüber hinaus spielt dein individuelles Vorankommen eine große Rolle. Der Bundesdurchschnitt liegt laut Verkehrswacht Medien- und Servicecenter (Stand: Januar 2021) bei 30 Fahrstunden (inkl. der besonderen Ausbildungsfahrten). Andere Statistiken gehen von 25 bis 30 Fahrstunden in ländlichen Gebieten und 35 bis 40 Fahrstunden in Großstädten aus. 

  • Wann kann ich zur Prüfung?

    Ob sich ein Fahrschüler bzw. eine Fahrschülerin prüfungsreif fühlt, legt diese/r grundsätzlich selbst in Zusammenarbeit mit dem / der Fahrlehrer/in fest. Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin bekommt qualifiziertes und konstruktives Feedback und anhand dessen wird nicht nur die weitere Ausbildung, sondern auch die Vorstellung zur Prüfung geplant. Du kannst dir jedoch sicher sein, dass du bei uns nicht mehr Fahrstunden machst, als du wirklich brauchst. 

  • Was ist, wenn ich Angst habe?

    Wenn du Fahr- oder Prüfungsangst hast, bist du bei uns genau an der richtigen Adresse. Unser gut ausgebildetes und erfahrenes Team hilft dir kompetent und erfolgreich weiter.


    Wichtig ist, dass du uns sofort diesbezüglich ansprichst. Wenn du bereits bei der Anmeldung weißt, dass du unter Ängsten leidest, gib uns einen Hinweis. Fällt es dir erst im Laufe der Ausbildung auf, sprich uns bitte sofort an.


Anmeldung und Organisation


  • Zu welchen Zeiten kann ich mich anmelden?

    Die Fahrmeisterei ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 16:30 bis 19 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne nach Terminabsprache zur Verfügung. Während der Theorieunterrichte ist das Büro abweichend davon bis 18 Uhr geöffnet. 

  • Wie kann ich die Fahrmeisterei erreichen?

    Zu unseren Bürozeiten stehen wir dir persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Da wir während der Öffnungszeiten regen Kundenverkehr und einige Beratungsgespräche haben, können wir nicht immer direkt ans Telefon gehen. Bitte hinterlasse uns in diesem Falle eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen so bald wie möglich zurück. 

  • Kann ich mich auch online anmelden?

    Grundsätzlich ist das möglich, allerdings praktizieren wir das aus einem wichtigen Grunde nicht: Wir können dich nicht individuell beraten. In vielen Fällen ist es zweckmäßig, dass Fragen vorab geklärt werden und wir das Bedürfnis des jeweiligen zukünftigen Fahrerlaubnisinhabers kennen. Nur so können wir zielgerichtet, individuell und nachhaltig beraten. 

  • Ich möchte aus einer anderen Fahrschule in die Fahrmeisterei wechseln. Ist das möglich?

    Es gibt vielfältige Gründe, warum man eine Fahrschule wechseln möchte (bspw. Umzug). Damit wir die für dich passende Lösung finden, wende dich bitte an unser Büroteam. Ein Wechsel in die Fahrmeisterei ist zu jeder Zeit deiner Ausbildung möglich.

  • Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?

    Details zu den benötigten Unterlagen findest du auf der Seite "Antragstellung". 


Zahlung und Rabatte


  • Was kostet der Führerschein in der Fahrmeisterei?

    Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten und hängt vor allem von der Anzahl der benötigten Übungsstunden ab. Wir unterbreiten dir sehr gerne ein individuelles Angebot. Im Schnitt musst du für die Ausbildung in der Klasse B aber immer mit etwa € 2.000 zzgl. Gebühren für die Prüfungen und das Straßenverkehrsamt sowie den Kosten für Sehtest, Passbilder und Erste Hilfe rechnen. 

  • Welche Rabatte kann ich erhalten?

    Wir investieren in jeden Fahrschüler dieselbe Zeit, Motivation, Erfahrung und dasselbe Herzblut. Da wir Dienstleister sind, können wir keine Rabatte in Form von Massenabfertigung, Großeinkauf oder zweiter Wahl erhalten oder gewähren. 


    Um uns bei unseren Kunden bedanken zu können, haben wir die Aktion "Freunde werben Freunde" ins Leben gerufen. Wenn Du die Fahrausbildung bei uns gemacht hast oder noch machst und uns weiterempfiehlst, zahlen wir bei erfolgter Anmeldung des Empfehlungsnehmers € 50,- in bar aus.

  • Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

    Wir akzeptieren Banküberweisung, Zahlung mit EC-Karte (keine Kreditkarten) oder Barzahlung.


    Zahlung nach Rechnung (Banküberweisung) wird über einen externen Dienstleister ("FinTecrity") abgewickelt. Dazu stellen wir die entsprechende Rechnung, die Überwachung des Zahlungseingangs sowie den Versand etwaiger Zahlungserinnerungen übernimmt FinTecrity. Wir treten unsere Forderung gegenüber unseren Kunden an den Dienstleister ab.

  • Welche Zahlungsbedingungen haben sie?

    Ein Großteil unserer Schüler wählt die Zahlung auf Rechnung, das Zahlungsziel beträgt hier 7 Tage. 

  • Warum finde ich keine Preisliste auf der Homepage?

    Weil man das Angebot und die Leistung einer Fahrschule nicht anhand einer sterilen Zahl auf einer Preisliste beurteilen kann. Ob eine Fahrschule teuer oder günstig ist, kann man nur an einem Verhältnis aus Leistung zu einem bestimmten Preis feststellen. 


    Was bekommst du in der Fahrmeisterei?

    • bestens ausgebildetes und hochmotiviertes Personal
    • moderne und zukunftsfähige Medien und Methoden
    • moderne und hochwertig ausgestattete Fahrzeuge
    • eine hohe Erfolgs- und Bestehensquote
    • individuelle Betreuung
    • umfassenden Kundenservice
    • ein unvergleichbares Angebot

    Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Fahrstundenpreise und Grundbeträge in den Fahrschulen sich lediglich um wenige Euro unterscheiden. Wenn der Fahrstundenpreis bei der einen Fahrschule einen Euro höher ist als bei der anderen, dann kostet die Ausbildung in der einen Fahrschule im Schnitt 30 Euro mehr als bei der anderen. 


Prüfung


  • Wann kann ich zur theoretischen Prüfung?

    Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse und nach der Freischaltung des Prüfauftrags beim TÜV (Infos dazu gibt es automatisch von der Fahrmeisterei) abgelegt werden. Außerdem muss der gesamte vorgeschriebene Theorieunterricht absolviert worden sein und es wurde eine erfolgreiche Vorprüfung in der Fahrmeisterei abgelegt. 


    Die Terminvergabe zur Theorieprüfung erfolgt momentan online und durch den Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin selbst. Bei Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung.


    Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung beim TÜV.

  • Wann kann ich zur praktischen Prüfung?

    Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Vollendung des Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse und nach bestandener Theorieprüfung gemacht werden.


    Ob sich ein Fahrschüler bzw. eine Fahrschülerin prüfungsreif fühlt, legt diese/r grundsätzlich selbst in Absprache mit dem / der Fahrlehrer/in fest. Jeder Fahrschüler bzw. jede Fahrschülerin bekommt qualifiziertes und konstruktives Feedback und anhand dessen wird nicht nur die weitere Ausbildung sondern auch die Vorstellung zur Prüfung geplant. Du kannst dir jedoch sicher sein, dass du bei uns nicht mehr Fahrstunden machst, als du wirklich brauchst. 

  • Ich habe ein Schreiben vom TÜV bekommen. Was muss ich machen?

    In diesem Schreiben wird dir mitgeteilt, dass das Straßenverkehrsamt dich zur Prüfung zugelassen hat und somit der Prüfauftrag erteilt wurde. Ab diesem Zeitpunkt hast du ein Jahr Zeit, die theoretische Prüfung zu bestehen. Nach diesem Jahr wird der Antrag automatisch ungültig und du musst einen neuen Antrag stellen. 


    Mit diesem Schreiben erhältst du eine Zahlkarte über den Gesamtbetrag der Gebühren für die theoretische und die praktische Prüfung. Bitte überweise den Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt des Schreibens, so ist es erledigt. Die Gebühren müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin überwiesen worden sein, Barzahlung ist zurzeit nicht möglich.


    Hier geht es zum Führerscheinportal des TÜV.

  • Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung mitnehmen?

    Bei der Prüfung musst Du dich ausweisen können. Dazu benötigst du einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel. Wichtig ist, dass es dasselbe Ausweisdokument ist, den du bei der Antragstellung vorgelegt hast. 


    Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und nun eine Erweiterungs- oder Aufstiegsprüfung machst, bring bitte zusätzlich den bisherigen Führerschein zur Prüfung mit.

  • Nach der Theorieprüfung wurde mir ein weißer Zettel ausgehändigt. Was mache ich damit?

    Auf diesem Zettel wird dir das Prüfungsergebnis sowie die Fehlerpunktzahl mitgeteilt. Bitte lege diesen Zettel in der Fahrschule vor und lasse ihn unterschreiben.

  • Nach der erfolgreichen Praxisprüfung habe ich keinen Führerschein bekommen? Und nun?

    Ob der Prüfer deinen Führerschein dabei hat und diesen nach bestandener Prüfung aushändigt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. 

    • Wenn du am begleiteten Fahren mit 17 (BF17) teilnimmst, wird dir in der Regel eine Prüfungsbescheinigung (ca. DIN A5 groß, hochkant, rosafarbenes Papier) ausgehändigt. Das ist deine vorläufige Fahrberechtigung und mit dieser darfst du in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B in Deutschland und Österreich führen.
    • Wenn du eine Doppelklasse (bspw. B und A1 oder C und CE) beantragt hast, dann wird dir zunächst eine Bestätigung über die bestandene Prüfung ausgehändigt. Diese dient als Nachweis der bestandenen Prüfung und mit dieser kannst Du dir einen vorläufigen oder den endgültigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abholen. ACHTUNG: Die Prüfungsbestätigung ersetzt keinen Führerschein und du darfst damit NICHT fahren. Da die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat.
    • Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass der Führerschein aus einem anderen Grund nicht dabei ist. Auch dann bekommst du eine Prüfungsbestätigung (wie oben beschrieben) und musst dir den Führerschein beim Straßenverkehrsamt abholen.
  • Ich habe die Prüfung nicht bestanden. Was nun?

    Solltest du durch die theoretische oder praktische Prüfung fallen, ist das zwar ärgerlich aber noch lange kein Weltuntergang. Auch in diesem Fall stehen wir dir helfend zur Seite und helfen dir dabei, dass es beim nächsten Versuch klappt. 


    Du bekommst  automatisch einen neuen Zahlschein vom TÜV zur Überweisung der Prüfungsgebühren. Diese bitte direkt überweisen, Barzahlung ist nicht möglich. Die Wiederholungsprüfung darf frühestens zwei Wochen nach dem erfolglosen Versuch stattfinden. 

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