Pkw-Ausbildung

Die Pkw-Ausbildung in der Fahrmeisterei


Ausbildungsinhalte und Ausbildungsgrundsätze

  • Ausbildungsinhalte und -dauer Theorie

    Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.


    Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben, dann müssen Sie 12 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des allgemeinen Grundstoffs und 2 Theorieunterrichte zu je 90 Minuten des klassensprezifischen Stoffs für die Klasse B besucht haben. Wenn Sie bspw. bereits im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind, verringert sich die Anzahl der Theorieunterrichte des Grundstoffs auf 6x 90 Minuten.


    Die Inhalte des Grundstoffs sind:

    • Persönliche Voraussetzungen
    • Risikofaktor Mensch
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
    • Vorfahrt und Verkehrsregelungen
    • Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Bahnübergänge
    • Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
    • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
    • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
    • Ruhender Verkehr
    • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
    • Lebenslanges Lernen

    Die Inhalte des klassenspezifischen Stoffs sind:

    • Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
    • Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
  • Ausbildungsinhalte und -dauer Praxis

    Die Ausbildungsinhalte sowie die Dauer der Ausbildung richten sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.


    Die Fahrausbildung der Klasse B besteht aus einer Unterweisung in das Kraftfahrzeug, der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten. Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der praktischen Prüfung werden wir Ihr Können in der sogenannten Reife- und Teststufe ausgiebig prüfen und bringen Sie so mit größtmöglichem Erfolg durch die Prüfung.


    Für die Klasse B gibt es folgende Grundfahraufgaben:

    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
    • Umkehren
    • Einfahren in eine Parklücke (Schräg- oder Queraufstellung)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

    Darüber hinaus gibt es für die B folgende besondere Ausbildungsfahrten, die erst nach Abschluss der Grundausbildung (Übungsstunden) gefahren werden sollen:

    • 5 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
    • 4 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

    Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach Ihrem individuellen Können. 15 bis 20 Übungsstunden sind absolut realistisch.

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)

    Seit 01.04.2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen und trotzdem keine Beschränkung (Schlüsselzahl 78) in den Führerschein eingetragen zu bekommen. Dazu müssen während der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt werden und im Anschluss daran ist eine mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt durchzuführen.

  • Fahrerlaubnis BE - Anhängerausbildung

    Wenn Sie Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg fahren möchten, benötigen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Für den Erwerb gibt es lediglich eine praktische Ausbildung und Prüfung, eine theoretische Ausbildung oder Prüfung ist nicht gefordert.


    Neben einer Grundausbildung, in der Ihnen der Umgang mit dem Anhänger (An- und Abkuppeln, Abfahrtkontrollen, Fahrfertigkeiten) vermittelt wird, sind insgesamt 5 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:


    • 3 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
    • 1 Fahrstunde auf Autobahnen 
    • 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit


  • Fahrerschulung B96 ("Wohnwagen-Führerschein")

    Wer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg fahren möchte und die Kombination mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B dann eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg hat, kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 beantragen. 


    Voraussetzung für die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 ist die Teilnahme an einer Fahrerschulung mit folgenden Inhalten:


    • Teilnahme an einer theoretischen Schulung mit insgesamt 2,5 Stunden Dauer
    • Praktische Fahrerschulung inkl. Grundfahraufgaben, Fahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (mindestens 3,5 Stunden)

    Die Ausbildung kann als Einzel- oder Gruppenausbildung durchgeführt werden. Das Mindestalter liegt grundsätzlich bei 18 Jahren, eine Ausnahme bildet die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17. Dann beträgt das Mindestalter 17 Jahre. 

  • "125er"-Ausbildung B196 ("125er"-Fahren mit dem Autoführerschein)

    Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren im (ununterbrochenen) Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und mindestens 25 Jahre alt sind, können Sie die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 beantragen. Dann dürfen Sie im Inland Kraftfahrzeuge der Klasse A1 (Hubraum maximal 125 ccm, Motorleistung nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg) führen. 


    Voraussetzung für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 ist die Teilnahme an einer Fahrerschulung mit folgenden Inhalten:


    • Teilnahme am klassenspezifischen Theorieunterricht der Klasse A (4x 90 Minuten)
    • Praktische Fahrerschulung inkl. Grundfahraufgaben, Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen (mindestens 5x 90 Minuten)

    Wenn Sie die Fahrerschulung absolviert haben und Ihnen eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, müssen Sie innerhalb eines Jahres die Schlüsselzahl 196 beim Straßenverkehrsamt nachtragen lassen. Ansonsten verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit!


    Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nicht durch Ablegen einer Aufstiegsprüfung die Klasse A2 oder A zu erwerben, da B196 nicht der Fahrerlaubnisklasse A1 gleichzusetzen ist.

Du interessierst Dich für die Fahrausbildung in der Fahrmeisterei? Wir sind stets für Dich da!

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