Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Das Mindestalter liegt in Nordrhein-Westfalen bei 15 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen. Das Mindestalter gilt nicht in allen Bundesländern. Stand 11/2020 dürfen in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland Kraftfahrzeuge der Klasse AM erst ab 16 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Wer unter 16 Jahre alt ist und in einem dieser Bundesländer ein Kraftfahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis).
Egal, ob Sie später ein 2-, 3- oder 4-rädriges Kraftfahrzeug fahren möchten. Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem 2-rädrigen Kraftfahrzeug der Klasse AM ("50-er Roller") stattfinden.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Krafträder der Klasse A2 sind in der Regel gedrosselte Krafträder der Klasse A, die in ihrer Leistung grundsätzlich nicht nach oben begrenzt sind. Ist das bei einem Kraftrad der Klasse A2 der Fall, darf das ungedrosselte Urspungsmotorrad nicht mehr als 70 kW Leistung gehabt haben.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Unter die Klasse A fallen neben den klassischen Motorrädern (auch mit Beiwagen) auch Kraftfahrzeuge wie das Trike (vorne ein Rad, hinten zwei Räder) oder bspw. der Can-Am Spyder (vorne zwei Räder, hinten ein Rad).
Das Mindestalter liegt grundsätzlich bei 24 Jahren, sofern Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A2 als Vorbesitz haben. Möchten Sie die Fahrerlaubnis auf 3-rädrige Kraftfahrzeuge beschränken, liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz des Klasse A2 liegt das Mindestalter bei 20 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen.
Egal, ob Sie später ein 2- oder 3-rädriges Kraftfahrzeug fahren möchten. Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem Motorrad ohne Beiwagen der Klasse A stattfinden.
© Fahrmeisterei 2023, alle Rechte vorbehalten. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf dem gesamten Internetauftritt der Fahrmeisterei das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.