Die A-Klassen

Die Fahrerlaubnisse der Klasse AM bis A


Ob "50er" oder leistungsstarkes Motorrad. Hier sind Sie richtig.
  • Klasse AM - "50er" oder "45 km/h-Auto ab 15 Jahre"

    Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:


    • 2-rädrige Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm oder einer Motorleistung von bis zu 4 kW bei Elektromotoren
    • 3-rädrige Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm oder einer Motorleistung von bis zu 4 kW bei Elektromotoren
    • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm oder einer Motorleistung von bis zu 4 kW bei Elektromotoren

    Das Mindestalter liegt in Nordrhein-Westfalen bei 15 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen. Das Mindestalter gilt nicht in allen Bundesländern. Stand 11/2020 dürfen in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland Kraftfahrzeuge der Klasse AM erst ab 16 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Wer unter 16 Jahre alt ist und in einem dieser Bundesländer ein Kraftfahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis).


    Egal, ob Sie später ein 2-, 3- oder 4-rädriges Kraftfahrzeug fahren möchten. Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem 2-rädrigen Kraftfahrzeug der Klasse AM ("50-er Roller") stattfinden.

  • Klasse A1 - "125er"

    Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:


    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW, sofern das Verhältnis von Leistung zum Gewicht des Fahrzeugs 0,1 kW pro kg nicht übersteigt
    • 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sofern das Fahrzeug eine Motorleistung von maximal 15 kW hat

    Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen. 

  • Klasse A2 - Motorräder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS)

    Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:


    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW, sofern das Verhältnis von Leistung zum Gewicht des Fahrzeugs 0,2 kW pro kg nicht übersteigt und die Leistung nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von mehr als 70 kW abgeleitet wurde

    Krafträder der Klasse A2 sind in der Regel gedrosselte Krafträder der Klasse A, die in ihrer Leistung grundsätzlich nicht nach oben begrenzt sind. Ist das bei einem Kraftrad der Klasse A2 der Fall, darf das ungedrosselte Urspungsmotorrad nicht mehr als 70 kW Leistung gehabt haben. 


    Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen. 

  • Klasse A - Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

    Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A dürfen Sie folgende Kraftfahrzeuge fahren:


    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

    Unter die Klasse A fallen neben den klassischen Motorrädern (auch mit Beiwagen) auch Kraftfahrzeuge wie das Trike (vorne ein Rad, hinten zwei Räder) oder bspw. der Can-Am Spyder (vorne zwei Räder, hinten ein Rad). 


    Das Mindestalter liegt grundsätzlich bei 24 Jahren, sofern Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A2 als Vorbesitz haben. Möchten Sie die Fahrerlaubnis auf 3-rädrige Kraftfahrzeuge beschränken, liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz des Klasse A2 liegt das Mindestalter bei 20 Jahren. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen.


    Egal, ob Sie später ein 2- oder 3-rädriges Kraftfahrzeug fahren möchten. Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem Motorrad ohne Beiwagen der Klasse A stattfinden.

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