Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger mehr als 750 kg, wenn die Kombination 3,5 t insgesamt nicht überschreitet
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger bis zu
3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg, die Gesamtmasse der Kombination liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t
Sonderregelung für Inhaber der Fahrerlaubnis B; sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, dürfen Krafträder bis zu 125 ccm gefahren werden
Seit dem 01.04.2021 kann die Fahrerlaubnisprüfung auch auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) in den Führerschein eingetragen wird. Dazu müssen während der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert und am Ende eine mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt durchgeführt werden.
Auch wenn die Schlüsselzahl 197 eine nationale Schlüsselzahl ist und diese in der Regel nur im Inland gültig wäre, darf man auch im Ausland "ganz normal" mit dem Auto (egal ob Schalt- oder Automatikgetriebe) fahren. Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 dient nur statistischen Zwecken und soll den Behörden einen Überblick darüber verschaffen, wie die Neuregelung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse angenommen wird.
ABER: Streben Sie im Anschluss die Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse (bspw. BE, C- oder D-Klassen) an und haben zuvor noch keine Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt, so wird Ihnen für die Erweiterung die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) eingetragen.
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